Eine deutsche Berufs- und Dienstbezeichnung, die von Akademikern geführt werden darf, die nach einem Hochschulstudium und erster Staatsprüfung (Staatsexamen) sowie Absolvieren des staatlichen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) die zweite Staatsprüfung (bei Juristen auch Assessorexamen genannt) abgelegt haben und die in Laufbahnen, die kein erstes Staatsexamen erfordern, die große Staatsprüfung für den höheren Dienst abgelegt haben. Sie haben damit die Anwartschaft auf die höhere Beamtenlaufbahn erworben.