Ordensgemeinschaften, die ihrer Regel zufolge kein Eigentum besitzen dürfen, sondern der Armut besonders verpflichtet sind. Sie bestreiten ihren Lebensunterhalt durch Arbeit, Schenkungen an die jeweilige Gemeinschaft und Betteln. Die abendländischen Bettelorden sind im 13. Jahrhundert als Reformorden entstanden.