Geheimer Rat, in den deutschen Monarchien früher ein Kollegium von Räten (Geheimes Ratskollegium, Geheimes Konseil, Geheimes Kabinett, Geheimer Staatsrat), das unmittelbar unter dem Fürsten stand und meist unter dessen Vorsitz über die wichtigsten Landesangelegenheiten, namentlich über den Erlaß von Verordnungen, Beschluß faßte. Mit der Entwickelung des Konstitutionalismus und der Mitwirkung der Volksvertretung bei den Akten der Gesetzgebung verlor der Geheime Rat seine Bedeutung